WEG-VERWALTUNG
Verwaltungen gemäß dem Wohnungseigentumgesetz (WEG):
rechtssichere Verwaltung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen, den Vorgaben in der Teilungserklärung und den Beschlüssen der Eigentümergemeinschaft Erstellung der jährlichen Abrechnung und des Wirtschaftsplans Vorbereitung, Einberufung und Durchführung von Eigentümerversammlungen klare und eindeutig formulierte Beschlussfassungen. Erstellen der Niederschrift der Eigentümerversammlung und Führung der Beschluss-Sammlung ordnungsgemäße Ausführung von Eigentümerbeschlüssen.

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Jahresabrechnung
Erstellung der Jahresabrechnung
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Eigentümerversammlung
Planung & Durchführung von Eigentümerversammlungen
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Bescheinigungen
Erstellung einer Bescheinigung gemäß EstG § 35a
KUNDENNAH & TRANSPARENT
Im Mittelpunkt der WEG-Verwaltung stehen neben dem Ziel der Werterhaltung beziehungsweise Wertsteigerung der Immobilie eine kundennahe Verwaltung und eine völlig transparente Abrechnungserstellung.
